Promotional Gift Award Teilnahmebedingungen

  1. Veranstalter
  • Veranstalter des Promotional Gift Award ist die WA Media GmbH, Walther Str. 49-51,
    D-51069 Köln („Veranstalter“).
  1. Teilnahmeberechtigung
  • Zur Teilnahme am Promotional Gift Award berechtigt sind Hersteller, Importeure, Distributoren bzw. Händler, Designer, Agenturen und werbende Unternehmen aus Deutschland, Europa und der Welt.
  1. Teilnahme
  • Eingereicht werden können alle Produkte, die als Serienprodukte gefertigt werden, Sonderanfertigungen, die im Auftrag eines Kunden hergestellt werden oder wurden, sowie spezifische Veredelungstechniken. Die eingereichten Produkte müssen vom Teilnehmer oder in dessen Auftrag entwickelt worden sein. Jeder Teilnehmer kann beliebig viele Produkte zur Teilnahme einreichen.
  • Frei erworbene Handelsware, Einzelstücke, noch nicht serienreife Produkte, Halbfertigware, Dienstleistungen und Konzepte oder Studien sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ferner Werbeartikel, die für den Einsatz eines Unternehmens entwickelt wurden, das in der Jury des Promotional Gift Award vertreten ist.
  • Die angemeldeten Produkte sind bei der WA Media GmbH, Promotional Gift Award, Walther Str. 49-51 / Geb. 32, D-51069 Köln, einzureichen. Die Kosten für den An- und Abtransport – inklusive eventuell anfallender Zollgebühren – der angemeldeten Produkte trägt der Teilnehmer. Für die Teilnahme werden Originalprodukte, gegebenenfalls inklusive dazugehöriger Batterien oder sonstigen Zubehörs benötigt.
  1. Teilnahmegebühr
  • September-Deal 200 Euro (bis 30. September 2022)
    Oktober-Deal: 240 Euro (1. bis 31. Oktober 2022)
    November-Deal: 280 Euro (bis 1. Dezember 2022)
    pro eingereichtem Objekt zzgl. der gesetzlichen MwSt.
    Sortimente nach Absprache. Kosten für An- und Abtransport
    inkl. evtl. anfallender Zollgebühren trägt der Teilnehmer.
  • Es werden nur Artikel zur Teilnahme zugelassen, für die die Organisations- und Jurierungsgebühr beglichen ist. Die Organisations- und Jurierungsgebühr wird nicht erstattet, wenn Produkte zu spät oder gar nicht eingereicht werden.
  1. Bewertung und Auszeichnung
  • Alle eingereichten Produkte werden von einer Jury in einem nicht öffentlichen Auswahlverfahren nach den Kriterien „Produktidee“, „Designqualität“, „Fertigungsqualität“, „Nachhaltigkeit“ und „kommunikatives Potenzial“ bewertet. Ausgezeichnet werden alle Produkte, die im Auswahlverfahren laut Kriterienkatalog über einer bestimmten Punktegrenze legen. In jeder Kategorie können mehrere Produkte gleichrangig ausgezeichnet werden.
  • Die Mitglieder der Jury für den Promotional Gift Award 2023 finden Sie hier.
  1. Award und Berichterstattung
  • Die Preisträger erhalten für jedes prämierte Produkt eine Award-Skulptur, eine Urkunde sowie digitale Datensätze zur eigenen Gestaltung weiterer Werbemittel.Die prämierten Produkte werden durch Berichterstattung in den Fachmagazinen Werbeartikel Nachrichten, Promotion Products, HAPTICA® und eppi magazine sowie den dazugehörigen Newslettern, auf unserer Online-Plattform HAPTICA®//ONLINE und auf den anderen WA Media Websites kommuniziert.
  1. Termine
  • Der Einsendeschluss für den Promotional Gift Award 2023 ist der 1. Dezember 2022.
  • Ausstellung der Gewinnerprodukte auf der Veranstaltung „HAPTICA® live’23“ am 15. März 2023.
  1. Archivierung, Ausstellung und Rückgabe der eingereichten Artikel
  • Die eingereichten Produkte verbleiben nach Abschluss des Wettbewerbs zu Archivierungs- und Ausstellungszwecken im Verfügungsbereich des Veranstalters.
  • Der Teilnehmer erhält ein eingereichtes Produkt nur auf ausdrückliche Anforderung und gegen Übernahme der Rückversandkosten zurück.
  1. Gewährleistung, Schutzrechte
  • Der Einsender eines Produktes gewährleistet, dass der Teilnahme mit dem eingereichten Produkt keine Ansprüche oder Rechte Dritter entgegenstehen. Produkte, die Schutzrechte Dritter verletzen, sind von der Teilnahme am Promotional Gift Award ausgeschlossen. Ist bezüglich eines eingereichten Produkts ein Rechtsstreit anhängig, so hat der Teilnehmer den Veranstalter hierüber zu informieren.
  • Für den Fall einer Inanspruchnahme des Veranstalters wegen der Verletzung der Rechte Dritter verpflichtet sich der Teilnehmer, den Veranstalter in vollem Umfang von Ansprüchen Dritter freizustellen und dem Veranstalter sämtliche Kosten einer Rechtsverteidigung zu erstatten sowie jeden weiteren durch die Inanspruchnahme entstehenden Schaden zu ersetzen.
  1. Richtlinien zum Einsatz des Promotional Gift Award-Logos für Preisträger
  • Preisträger des Promotional Gift Award sind berechtigt, das Promotional Gift Award-Logo in Verbindung mit dem ausgezeichneten Produkt in sämtlichen Medien (Print, Online, Video, TV, Messestand, Katalog, Webshop, Mailings, Kampagnen etc.) einzusetzen. Das Logo muss so groß abgebildet werden, dass der Schriftzug „Promotional Gift Award“ und die Jahreszahl lesbar sind. Eine farbliche Veränderung des Logos, eine Formänderung oder ein Weglassen des Schriftzuges sind nicht gestattet. Zusätze zum Logo, insbesondere Zusätze in Form von Begriffen wie „Gewinner“, „erster Preisträger“, „Marktführer“ etc. sind nicht gestattet. Das Logo muss in professioneller Qualität abgebildet werden. Das Logo darf nicht in Verbindung mit Produkten, die nicht ausgezeichnet wurden, verwendet werden. Eine Zuordnung des Logos zu dem ausgezeichneten Produkt muss zweifelsfrei möglich sein.
  • Eine Überarbeitung des ausgezeichneten Produkts darf ebenfalls mit dem Promotional Gift Award-Logo beworben werden, sofern die individuellen Merkmale, mit denen das Produkt auf der Award-Urkunde beschrieben wird, auch auf die Überarbeitung zutreffen und diese vom Erscheinungsbild mit dem ausgezeichneten Produkt vergleichbar ist.
  • Bei einer Auszeichnung in der Kategorie „Veredelungstechnik“ dürfen alle Produkte, die mit dem prämierten Verfahren veredelt worden sind, mit dem Promotional Gift Award-Logo beworben werden.
  • Der Einsatz des Promotional Gift Award-Logos ist in der Unternehmenswerbung (z. B. Kommunikations- und Designpreisübersichten, Qualitäts- und Zertifizierungsübersichten, Portfolioübersichten, Unternehmensgeschichte, Messeauftritte) in jeder medialen Form gestattet, sofern dabei nicht der Anschein erweckt wird, ein anderes als das ausgezeichnete Produkt hätte den Preis gewonnen.
  • Teilnehmern und Finalisten, deren Produkte nicht ausgezeichnet wurden, ist jegliche Verwendung des Promotional Gift Award-Logos untersagt.
  • Logo Publikumspreis: Die Gewinner des Publikumspreises erhalten ein spezielles Promotional Gift Award Logo mit dem Zusatz „Publikumspreis“. Es darf dann nur dieses Logo zur Bewerbung der prämierten Produkte verwendet werden, nicht das offizielle Logo des Jurypreises. Sollte das eingesendete Produkt Jurypreis und Publikumspreis gewinnen, dürfen beide Logos nach Wahl eingesetzt werden.

  1. Publikumspreis
    Für die drei Produkte mit den höchsten Zahlen an Nutzervotings, wird ein Publikumspreis vergeben. Nutzer dürfen für beliebig viele Produkte jeweils einmal abstimmen. Die einmalige Abstimmung wird durch Eintragung der personalisierten E-Mail gewährleistet, die nur einmal pro Produkt gezählt wird. Das Voting beginnt mit Einstellung des Produktes auf der Votingseite nach vollständiger Produktanmeldung (frühestens am 4. Oktober) und endet, am zweiten Jurierungstag des jeweiligen Jahres, im Dezember.
  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Gerichtsstand ist Köln.